Homeoffice und seine Tücken in der Umsetzung

Viele Menschen wollen auch nach Corona im Homeoffice bleiben. Doch gibt es ein Recht darauf? Wie gut sind die Unternehmen gerüstet und wo lauern Fallstricke? Die Antworten darauf gibt Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Anna Mertinz im kommenden GBV-Magazin.

Knapp die Hälfte der berufstätigen Österreicherinnen und Österreicher tauschte während des „Lockdowns“ den Bürotisch gegen einen Arbeitsplatz zuhause. 28 Prozent von ihnen hatten dabei zunächst Schwierigkeiten, einen geeigneten Ort zum Arbeiten zu finden, besagt eine repräsentative Umfrage von Raiffeisen Immobilien. Dennoch: Fast drei Viertel (74 Prozent) der temporären Teleworkerinnen und -worker wollen auch nach Corona im Homeoffice bleiben. Wir haben mit Arbeitsrechtsexpertin Anna Mertinz über die nötigen Schritte dafür gesprochen.

Frau Mertinz, viele möchten auch nach dem Lockdown von zuhause aus arbeiten. Gibt es ein Recht auf Homeoffice?
Nein, beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen einverstanden sein. Und es sollte dazu eine schriftliche Vereinbarung geben. 

Wie groß ist die Bereitschaft der Unternehmen, Telearbeit zu ermöglichen? 
Das hat sich sehr gewandelt. Viele Mandantinnen und Mandanten waren bislang skeptisch, fürchteten einen Kontrollverlust. Angesichts Corona ging’s plötzlich auch bei Führungskräften, die das nie wollten. Teilweise allerdings zu schnell, ich habe empfohlen, dass die Unternehmen zumindest minimale Vereinbarungen treffen. Jetzt sollte man die Zeit nutzen, um gemeinsam zu überlegen, was weiterhin Sinn macht, und die korrekten rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.


Was gilt es bei Mobile Work zu bedenken?
Wenn man es ordentlich macht, eine Menge. Drei Komponenten sind wesentlich, damit Homeoffice gut funktioniert: die rechtliche, die organisatorische und die technische. Rechtlich braucht es ein schriftliches Rahmenwerk, in dem die Details geregelt werden, etwa wer die Arbeitsmaterialien beschafft und wer haftet, wenn zum Beispiel das Kind das Diensthandy runterwirft. Organisatorisch geht es beispielsweise darum, wie der Kontakt zum Unternehmen weiterhin gesichert werden kann. Auch die Technik und der Datenschutz müssen passen. Hier empfehle ich, Fachleute zurate zu ziehen. Wichtig ist eine Datenschutz-Policy mit ganz konkreten Basics, etwa: „Sorgen Sie dafür, dass Familienangehörige den Computer nicht benutzen.“ Viele Datenpannen passieren aus Unwissen oder Überforderung. 

Was ist versicherungstechnisch zu beachten?
Bis zum Jahresende gelten angesichts Corona Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle. Was danach passieren wird, weiß man noch nicht. Unternehmen sollten auf jeden Fall mit ihrer Versicherung klären, ob deren Schutz auch Telearbeit umfasst. 

Welche „Homeoffice-Fallen“ orten Sie?
Vielen ist nicht klar, dass auch im Homeoffice das Arbeitsrecht gilt und Zeitaufzeichnungen zu führen sind. Das muss man den Leuten erklären und entsprechende Systeme zur Verfügung stellen. Eine weitere Falle ist, dass Mitarbeiter gar nicht mehr abschalten, oder im Gegenteil, einfach den Computer aufgedreht lassen und entschwinden. Kommunikation ist hier wichtig, beispielsweise fixe Teammeetings und Online-Kalender mit eingetragenen Anwesenheiten. Und dann sollten in allen Abteilungen einheitliche, klare Regeln herrschen. Ansonsten sind Probleme vorprogrammiert.

PS: Dieser Artikel erscheint in leicht adaptierter Form im kommenden GBV-Magazin „Einblicke“. Egger & Lerch dankt dem GBV-Verband für die freundliche Genehmigung zur Vorab-Veröffentlichung. Alle Ausgaben des GBV-Magazins zum Download finden Sie hier.


Dr. Anna Mertinz ist Rechtsanwältin bei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Ihre Schwerpunkte sind Arbeits-, Datenschutz-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. 
Foto: © KWR

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