Allgemeine Geschäftsbedingungen der velcom GmbH

Die velcom GmbH führt sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsfälle, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Auftraggebers auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese mit den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der velcom GmbH schriftlich bestätigt werden.

  1. Preisangebote: Für die Berechnungen und Preisangebote sind, je nach Art des Auftrages, die Kalkulationsrichtlinien für Werbegrafik-Designer bzw. Werbeagenturen bzw. Public-Relations-Dienstleister des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation der Bundeswirtschaftskammer in ihrer jeweiligen Fassung als unverbindlicher Kalkulationsbehelf sowie die Tagespreise für Material, Fremdleistungen usw. maßgebend. Preisangebote bedürfen der schriftlichen Form für ihre Verbindlichkeit. Aufträge, die ihrer Formulierung von den Preisangeboten in irgendeinem Punkte abweichen oder aber erst später als 8 Tage nach Eingang des Preisangebotes erteilt werden, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der velcom GmbH deren schriftlicher Bestätigung. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als maßgebend gilt. Ist der Umfang der tatsächlichen in Auftrag gegebenen Arbeit geringer als der dem Angebot zugrunde liegende – insbesondere in dem Fall, dass periodische Aufträge seltener als angenommen erteilt werden –, so ist die velcom GmbH berechtigt, für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten auch im Nachhinein einen angemessenen Mehrpreis in Rechnung zu stellen. Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise, eine Erhöhung der Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Vereinbarungen nach der Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Berechnung der Lieferung, berechtigen die velcom GmbH, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Dieser Tatbestand wird vom Auftraggeber durch die Annahme der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die velcom GmbH ist grundsätzlich berechtigt, vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern.

  2. Rechnungspreis: Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Pkt. 1 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen mit Einverständnis des Kunden, insbesondere Autorenkorrekturen, durchgeführt wurden.

  3. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 15 % p. a. in Anrechnung gebracht. Nebenspesen (z. B. Überweisungskosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gegenüber Forderungen der velcom GmbH sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für die velcom GmbH keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Bei Arbeiten, die sich über einen größeren Zeitraum erstrecken, können – auch ohne gesonderte Vereinbarung in Auftrag oder Auftragsbestätigung – entsprechende Teilzahlungen für Teilleistungen gefordert werden. Wird Zahlung mittels Wechsels vereinbart, so gehen sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht der velcom GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat die velcom GmbH das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den bei der velcom GmbH üblichen Mahnspesen  alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel immer sie resultieren, zu bezahlen, insbesondere auch die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Intervention. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen und auch bei Vorliegen oder Vollstreckung eines Exekutionstitels ist die velcom GmbH berechtigt, eingehende Geldbeträge des Auftraggebers nach ihrer Entscheidung vorerst zur Abdeckung von Nebenspesen (Mahnspesen, Anwaltskosten, Versicherungsprämien u. a.), Verzugszinsen, Kapitalforderung und zuletzt für die Tilgung des restlichen offenen Rechnungsbetrages zu verwenden. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

  4. Eigentumsvorbehalt/Pfandrecht: An allen Rohmaterialien und Unterlagen jeder Art, die der velcom GmbH vom Auftraggeber selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben worden sind, hat die velcom GmbH hinsichtlich sämtlicher fälliger Forderungen gegen den Auftraggeber ein Pfandrecht. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie sämtlicher übriger offenen Forderungen, soweit diese nicht durch andere Deckungsobjekte (Eigentumsvorbehalt) gesichert sind, im Eigentum der velcom GmbH.

  5. Lieferzeit: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei der velcom GmbH, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig und vereinbarungsgemäß zur Verfügung der velcom GmbH stehen und in der Auftragsbestätigung nicht Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an einem Tag, an dem die Ware den Lieferbetrieb verlässt. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Mustern wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden nicht auf grobem Verschulden der velcom GmbH beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet die velcom GmbH grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb der velcom GmbH oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder die velcom GmbH für etwaige Schäden haftbar zu machen.

  6. Lieferungen: Lieferungen erfolgen ab Lieferbetrieb auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen. Mehr- und Minderlieferungen bei Drucksachen sind bei Auflagen bis zu 10.000 Stück bis zu 15 %, bei Auflagen über 10.000 bis 50.000 Stück bis zu 10 %, über 50.000 Stück bis zu 5 % gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Preis berechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie berücksichtigt. Geringfügige Abweichungen in Farbnuancen oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für die Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen hat, ist die velcom GmbH nicht haftbar. Telefonisch oder mündlich angeordnete Satzänderungen werden von der velcom GmbH ohne Haftung für Richtigkeit durchgeführt.

  7. Annahmeverzug: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen; damit geht die Gefahr von Beschädigungen, Untergang etc. an den Auftraggeber über.

  8. Beanstandungen: Beanstandungen werden nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware anerkannt und müssen der velcom GmbH unverzüglich bekanntgegeben werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Sendung führen. Die velcom GmbH hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung; der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgeltes zu fordern. Schadenersatzansprüche sind (ausgenommen bei grobem Verschulden der velcom GmbH) mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Bei Aufträgen, für die vom Auftraggeber kein Proof oder Andruck verlangt wurde, sind Reklamationen wegen Farb-, Stand- und Rasterabweichungen grundsätzlich ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen im Endprodukt (im Vergleich zum Original oder einem Proof oder Andruck) berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Mängelrüge bei versteckten Mängeln muss innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung angezeigt werden, widrigenfalls diese Mängel auch auf andere Weise nicht mehr geltend gemacht werden können. Bei Teillieferungen ist die Beanstandung des zu beanstandenden Teiles nach dessen Empfang vorzunehmen. Gegenüber Kaufleuten gelten die gesetzlichen Regelungen.

  9. BeigestelIte Unterlagen: Vom Auftraggeber beigestellte Materialien wie Vorlagen, Texte, Daten, usw. sind franko velcom GmbH anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Qualität und Menge. Die velcom GmbH ist erst in der Lage, während des Gestaltungs- und Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen, und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen, insbesondere Druckunterlagen, nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst bei Auftragserfüllung bzw. beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Ergebnis keine Ansprüche. Die velcom GmbH haftet als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die velcom GmbH ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestelIten Materials verbundenen Kosten gesondert zu berechnen.

  10. Arbeitsunterlagen: Für Manuskripte, Entwürfe, Lithos, Diapositive, Daten und sonstige Unterlagen haftet die velcom GmbH im Sinne des Punktes 11 bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt die velcom GmbH für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.

  11. Eigentumsrecht: Die von der velcom GmbH hergestellten Entwürfe, Schriftsätze, Lithografien, Daten und andere für den Produktionsprozess beigestellten Behelfe bleiben das unveräußerliche Eigentum der velcom GmbH, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag der zur Lieferung verpflichteten velcom GmbH von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

  12. Satz- und Druckfehler: Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von der velcom GmbH verschuldet sind. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur). Korrekturabzüge werden den Bestellern nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Die velcom GmbH ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Besteller eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet die velcom GmbH nur für grobes Verschulden. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Auflage des Duden maßgebend, wobei – im Falle mehrerer möglichen Varianten – alle im Duden als zulässig angeführten Schreibweisen als korrekt gelten.

  13. Lagerung: Für die velcom GmbH besteht keine Verpflichtung, Druckprodukte, Daten, Filme, Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es wäre darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen, in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt jeweils im nachhinein für 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung der genannten Gegenstände erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.

  14. Periodische Arbeiten: Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Arbeiten und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres gelöst werden.

  15. Schadenersatz- und Haftungsansprüche des Auftraggebers: Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an die velcom GmbH sind grundsätzlich, soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden der velcom GmbH beruht, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Werden Druckvorlagen im Auftrag des Kunden direkt an Dritte weitergeleitet, übernimmt die velcom GmbH keine wie immer geartete Haftung für darin enthaltene Fehler oder andere sich daraus ergebende Schäden.

  16. Urheber- und Vervielfältigungsrecht: Insoweit die velcom GmbH selbst Urheber oder Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Druckerzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§ 16 Urheberrechtsgesetz); im Übrigen bleiben die Urheber- und Nutzungsrechte in der Hand der velcom GmbH unberührt. Der velcom GmbH steht das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Filme, Daten u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Mittel herauszugeben. Die velcom GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt, anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die velcom GmbH gegenüber von allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Die velcom GmbH muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der velcom GmbH dem Verfahren bei, so ist die velcom GmbH berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.

  17. Inhalt von Werbemitteln und Druckwerken: Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die Rechtmäßigkeit, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, von Werbemitteln und Drucksachen übernimmt die velcom GmbH auch dann keine Haftung, wenn die Texte, Grafiken, Illustrationen, Fotos oder Teile davon von der velcom GmbH bzw. deren Lieferanten für den Auftraggeber verfasst bzw. gestaltet wurden. Der Auftraggeber ist alleine für den Inhalt und die Gestaltung der von ihm in Auftrag gegebenen Werbemittel und Drucksachen verantwortlich und wird die velcom GmbH daher von allen Nachteilen freihalten, die ihr durch diese Produkte entstehen könnten.

  18. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen ist Wien. Streitigkeiten aus Geschäften, auf die diese Geschäftsbedingungen anzuwenden sind, unterliegen der inländischen österreichischen Gerichtsbarkeit.

  19. Abweichungen: Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit.

  20. Mündlichkeit: Bei nicht schriftlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen trägt der Auftraggeber das Risiko eines eventuellen – wodurch auch immer verursachten – Missverständnisses. Er hat daher keine Ersatzansprüche, wenn ein so erteilter Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen jeder Art bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  21. Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

  22. Rechtswahl: Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der velcom GmbH gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) auf die diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Geschäfte wird einvernehmlich ausgeschlossen.