CSR-Bericht: Was sich 2024 ändert

Die EU stellt ab 2024 die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf neue Beine. Warum Unternehmen jetzt aktiv werden sollten und wie sie die Berichtspflicht als Quelle für ihre Unternehmenskommunikation nützen können.


Welchen CO₂-Fußabdruck hinterlässt mein Unternehmen? Verdienen Männer und Frauen bei uns gleich viel bei gleicher Leistung? Wie steht es um die sozialen Belange und den Umgang mit Arbeitnehmer:innen? Wie gut kenne ich meine Wertschöpfungskette? Welche Umweltstandards erfüllen meine Lieferant:innen?

Kommt Ihnen das bekannt vor? Egal ob freiwillig oder verpflichtend: Schon bisher sahen sich viele große Unternehmen in Österreich mit der Beantwortung von Fragen rund um soziale und ökologische Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit konfrontiert – festgehalten in einem Nachhaltigkeitsbericht.

Was ist CSRD?

Nun stehen Änderungen bevor, denn die EU richtet die Berichtspflicht zu nachhaltigen Geschäftsaktivitäten neu aus. Hinter dem sperrigen Kürzel CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) versteckt sich eine EU-Richtlinie. Auf bisher schon berichtspflichtige Unternehmen 2025, folgen ab 2026 rund 2.000 weitere Unternehmen in Österreich, die einen Nachhaltigkeitsbericht nach den neuen CSRD-Regeln erstellen müssen. Für KMUs gibt es eine Übergangsfrist. (Ist mein Unternehmen betroffen? – siehe Grafik weiter unten).  

Die Anwendung der CSRD sorgt derzeit jedenfalls für rauchende Köpfe in vielen Chefetagen, gehen dem Bericht doch einige strategische Entscheidungen voraus.

Jetzt aktiv werden!

Nachhaltigkeitsexpertin Karin Huber-Heim ist sich jedenfalls sicher: „Betroffene Unternehmen müssen sich jetzt darüber klar werden, was die CSRD-Berichtspflicht neu genau für sie bedeutet.“ Die Nachfrage und das Informationsbedürfnis zum Nachhaltigkeits-Reporting seien jedenfalls enorm.

Viel mehr Kennzahlen für den Report
Die CSRD verlangt von Betrieben weit tiefergehende Informationen und Kennzahlen als bisher, wie das Thema Nachhaltigkeit den Geschäftsalltag prägt, inklusive der finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen. Es reicht also nicht mehr aus, sich dafür zu rühmen, dass die Plastikbecher im Kaffeeautomaten durch welche aus Papier ausgetauscht wurden oder die Mitarbeitenden nun dazu angehalten werden, Papier beidseitig zu bedrucken. CSR-Berichte sollen nicht mehr so leicht als „Green-Washing-Tool“ missbraucht werden können.

Der Nachhaltigkeitsbericht als Blick in die Zukunft
„Der Ist-Zustand ist zu wenig, es bedarf einer umfassenden Dokumentation darüber, wie ein Unternehmen heute dafür Sorge trägt, dass sich seine Geschäftstätigkeit morgen nicht negativ auf Mensch und Umwelt auswirkt“, erklärt Huber-Heim. Dafür brauche es eine ganz klare Zielvorgabe, wie ein Unternehmen zukünftig wirtschaften möchte und ob diese Ziele überhaupt mit den europäischen Zielen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind. Solche Strategien haben aber viele Unternehmen noch nicht in der Schublade. „Das sind Entscheidungen für Jahrzehnte, die in obersten Unternehmensgremien, beim Eigentümer, im Aufsichtsrat oder durch den CEO fallen müssen“, so Huber-Heim. „Und das besser heute als morgen“, zeigt sich die CSRD-Expertin überzeugt.

Keine kostbare Zeit verlieren

Unternehmen, die bereits bisher unter die Berichtspflicht fielen, mögen bei der Aufbereitung CSR-relevanter Daten zwar einen gewissen Vorsprung haben, allerdings muss so manches mit der CSRD neu oder anders evaluiert werden. Betriebe, die sich nun zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entschließen (müssen), können den kleinen Rückstand aber aufholen. Dabei gilt das Motto: Der frühe Vogel fängt den Wurm. „Wer sich rechtzeitig darüber informiert, welche Inhalte im Nachhaltigkeitsreport konform zur neuen Berichtspflicht stehen müssen, und diese in einen freiwilligen Bericht nach GRI-Vorgaben gießt, durchläuft eine Art Generalprobe und kann aus den gewonnenen Erkenntnissen wertvolle Lehren für später ziehen“, erklärt Huber-Heim.

Keine Ausreden mehr

Zugegeben, das klingt nach einem großen organisatorischen Aufwand. Aber der kann sich sogar für Unternehmen lohnen, die (noch) gar nicht berichtspflichtig sind. Denn die intensive Beschäftigung mit der nachhaltigen Betriebsführung zusammen mit erfahrenen Expert:innen bringt vor allem eines: Transparenz. Die Geschäftstätigkeit wird in alle Richtungen – hin zu externen wie internen Stakeholdern – durchleuchtet und messbar gemacht. Das zieht Investoren an und lenkt Kapitalströme vermehrt in nachhaltige Geschäftsmodelle. Investoren können Vergleiche anstellen und das Zukunftspotenzial ihrer Investments besser beurteilen. Dasselbe gilt für Auftraggeber:innen und Geschäftspartner:innen sowie Kund:innen, die wissen möchten, wie nachhaltig ein Unternehmen agiert. Und nicht zuletzt auch die Arbeitnehmer:innen, die Wert auf einen zukunftsfitten Arbeitsplatz legen. Durch die CSR-Berichtspflicht tun sich also auch in der Unternehmenskommunikation große Chancen auf.

CSR als wertvolles Tool in der Kommunikation

Das bestätigt auch Huber-Heim: „Nachhaltigkeit ist, besonders in der internen Kommunikation, aktuell unterbespielt. Dabei ist es gerade für die Mitarbeiter:innen von besonderem Interesse, zu wissen, welchen Beitrag ihr Unternehmen zum Erhalt von Gesellschaft und Umwelt leistet. Sie wollen, dass diese Verantwortung im Unternehmen auch erlebbar ist.“ Durch die präzise Erhebung aller Kennzahlen und Daten in Bezug auf Nachhaltigkeit kann die Glaubwürdigkeit in der Kommunikation von Umwelt- und Sozialthemen massiv erhöht werden. Nur wenn Mitarbeitende die Nachhaltigkeitsstrategie begreifen und den eingeschlagenen Weg mitgehen, identifizieren sie sich langfristig mit ihrem Unternehmen und wandern nicht zur Konkurrenz ab.

Storytelling-Hub

Zu guter Letzt ist das Thema Nachhaltigkeit auch ein reichhaltiger Ideenpool für spannende Geschichten. „Aus dem Nachhaltigkeitsbericht lassen sich mit klugem Storytelling besonders glaubwürdige Geschichten generieren, die auch in der Kommunikation nach draußen positiv auf Image und Marke einzahlen“, sagt Renate Süß, Leiterin der Redaktion bei Egger & Lerch. Als Corporate Publishing Agentur mit hohen journalistischen Ansprüchen beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit sensibler CSR-Kommunikation. Unser Team begleitet namhafte Betriebe wie MAM Babyartikel oder die Vienna Insurance Group bei der Erstellung ihrer zertifizierten Nachhaltigkeitsberichte. Einer der Berichte von MAM wurde sogar mit dem renommierten ASRA Award für herausragende CSR-Berichterstattung ausgezeichnet.

Drei brennende Fragen rund um die neue CSR-Berichtspflicht:

  1. Ist mein Unternehmen davon betroffen?
    
Um zu überprüfen, ob und wann Ihr Unternehmen betroffen ist, folgen Sie einfach den Fragen in unserem Flowchart. Die CSRD unterscheidet zwischen Unternehmen, die am EU-Kapitalmarkt notiert sind oder nicht, und zwischen Groß-, Mittel-, Klein- oder Kleinstunternehmen. Letztere sind – unabhängig davon, ob kapitalmarktorientiert oder nicht – von der Berichtspflicht gänzlich ausgeschlossen.
    Gut zu wissen: Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs), die in der EU mit Wertpapieren handeln, ist eine „Galgenfrist“ von drei Jahren vorgesehen. 


  2. Welche Standards sind künftig auf den CSR-Bericht anzuwenden?

    Aktuell gilt der GRI-Standard (Global Reporting Initiative) als Qualitätsmaß bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Auf EU-Ebene arbeitet momentan die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) an der Entwicklung eigener verpflichtender Standards, die im Zuge der CSRD-Richtlinie Anwendung finden sollen. Durch die enge Kooperation zwischen GRI und EFRAG ist davon auszugehen, dass jemand, der nach neuesten GRI-Standards reportet, auch auf die CSRD gut vorbereitet ist.

  3. Wofür steht CSR und CSRD?

    Das bisher gebräuchliche CSR („Corporate Social Responsibility“) ist weitgehend dem Begriff „Corporate Sustainability“ gewichen, kann aber natürlich weiterhin synonym verwendet werden. CSRD lehnt sich daran an und steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“.



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