Neue Regeln fürs CSR-Reporting

Bereits für das Geschäftsjahr 2017 müssen rund 120 österreichische Unternehmen ausführliche „nichtfinanzielle Informationen“ offenlegen – also Informationen über ihr Engagement in Sachen Nachhaltigkeit und Diversität. Das schreibt eine EU-Richtlinie vor, die im Dezember 2016 auch in Österreich in nationales Recht umgesetzt wurde.

Das österreichische „Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“ betrifft alle großen Unternehmen „von öffentlichem Interesse“, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Von „öffentlichem Interesse“ sind vor allem börsenotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen. „Groß“ ist ein Unternehmen laut Unternehmensgesetzbuch, wenn die Bilanzsumme über 20 Millionen Euro liegt oder wenn ein Umsatz über 40 Millionen Euro erwirtschaftet wird. Laut einer aktuellen Schätzung des Wirtschaftsprüfers EY sind in Österreich von der Regelung rund 120 Unternehmen betroffen. EU-weit sind es laut der Plattform respACT etwa 6.000.

Die relevanten Inhalte
Folgende Inhalte müssen in der Berichterstattung berücksichtigt werden:

  • Umwelt
  • Soziale und Arbeitnehmerbelange
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen

Was ist mit allen anderen Unternehmen?
Für sie ist die neue Regelung indirekt relevant, da Unternehmen mit CSR-Reportingpflicht auch über ihre Lieferanten Rechenschaft ablegen müssen. Noch wichtiger ist aber die zunehmende Bedeutung, die das Thema Nachhaltigkeit im öffentlichen Bewusstsein einnimmt. Hier ist CSR-Reporting vielleicht nicht immer Pflicht, aber sicher ein Gewinn.

Wie Sie mit Ihrem CSR-Bericht B2C-Kunden ansprechen, lesen Sie hier.