Bitte kein Passfoto

Hätten Sie das gewusst? Passfotos vom Fotografen darf man nicht einfach auf die Website stellen oder für das Editorial des Kunden- oder auch Mitarbeiter­magazins einscannen. Im Normalfall bleiben die Rechte nämlich beim Fotografen.

Wer sich vom Fotografen Passfotos machen lässt, erwirbt damit nicht automatisch alle Nutzungs­rechte an den Bildern. Im Normalfall kauft man nur das Recht auf Nutzung der Papier­abzüge. Es ist daher nicht zulässig, professionelle Passbilder einfach einzuscannen und zur Bebilderung der Website oder für das Editorial der Kunden­zeitschrift zu verwenden. 

Wer von einem gewerbsmäßigen Fotografen angefertigte Fotos – welcher Art auch immer – öffentlich verwenden möchte, muss sich dafür die Rechte sichern. Meistens kostet das zwar extra, ist aber immer noch billiger als eine Verurteilung wegen einer Urheber­rechts­verletzung. Außerdem ist es nur fair, für die Nutzung einer kreativen oder handwerklichen Leistung auch etwas zu bezahlen.