Bitte kein Passfoto
Hätten Sie das gewusst? Passfotos vom Fotografen darf man nicht einfach auf die Website stellen oder für das Editorial des Kunden- oder auch Mitarbeitermagazins einscannen. Im Normalfall bleiben die Rechte nämlich beim Fotografen.
Wer sich vom Fotografen Passfotos machen lässt, erwirbt damit nicht automatisch alle Nutzungsrechte an den Bildern. Im Normalfall kauft man nur das Recht auf Nutzung der Papierabzüge. Es ist daher nicht zulässig, professionelle Passbilder einfach einzuscannen und zur Bebilderung der Website oder für das Editorial der Kundenzeitschrift zu verwenden.
Wer von einem gewerbsmäßigen Fotografen angefertigte Fotos – welcher Art auch immer – öffentlich verwenden möchte, muss sich dafür die Rechte sichern. Meistens kostet das zwar extra, ist aber immer noch billiger als eine Verurteilung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Außerdem ist es nur fair, für die Nutzung einer kreativen oder handwerklichen Leistung auch etwas zu bezahlen.